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Investitionsabzugsbetrag für Mining-Hardware
#1
Hallo zusammen, kann man den Investitionsabzugsbetrag  auch für Mining-Hardware nutzen, wenn diese betrieblich eingesetzt wird (z. B. für Krypto-Mining)? Ich bin unsicher, ob solche Geräte als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wie sieht es mit betrieblicher Nutzung, Abschreibung und Nachweispflichten aus? Hat jemand praktische Erfahrungen oder Hinweise aus der Praxis?
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#2
Ja, kann grundsätzlich funktionieren, wenn du das Mining gewerblich betreibst und die Hardware klar dem Betriebsvermögen zugeordnet ist. Wichtig ist eine überwiegend betriebliche Nutzung und saubere Dokumentation.

Ich fand diese Infos ganz hilfreich: IAB Crypto Miner. Im Zweifel besser mit dem Steuerberater abstimmen.
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